Bewertungen auf Website rechtssicher einbinden

Rechtssichere Einbindung von Bewertungen erfordert DSGVO-Konformität, authentische Quellen, transparente Quellenangabe und Einhaltung von Wettbewerbsrecht.

In 60 Sekunden erklärt

Bewertungen auf Websites müssen mehrere rechtliche Anforderungen erfüllen: DSGVO-konforme Datenverarbeitung ohne Einwilligung (Proxy-Lösung), ausschließlich echte Bewertungen von verifizierten Quellen, Quellenangabe (z.B. Google-Logo), keine Manipulation von Bewertungsinhalten, Erwähnung in Datenschutzerklärung, UWG-konforme Darstellung ohne Irreführung.

Detaillierte Erklärung

DSGVO-Anforderungen

Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse). Keine IP-Übermittlung an Dritte (Google) vom Browser des Besuchers. Serverseitige Datenverarbeitung über Proxy-Architektur. Keine Cookies oder Tracking erforderlich. Erwähnung in Datenschutzerklärung mit Zweck und Rechtsgrundlage.

Wettbewerbsrecht (UWG)

Keine Fake- oder gekauften Bewertungen (§5 UWG). Nur echte, verifizierte Bewertungen von tatsächlichen Kunden. Keine irreführende Darstellung (z.B. nur positive Auswahl ohne Hinweis). Quellenangabe erforderlich (Google, Trustpilot, etc.). Keine Bewertungen von Konkurrenten ohne deren Einwilligung.

Quellenangabe und Transparenz

Bewertungsquelle klar erkennbar machen (Google-Logo, Trustpilot-Badge). Verlinkung zum Original-Profil für Verifizierung. Datum der Bewertungen anzeigen für Aktualität. Anzahl der Bewertungen transparent darstellen. Bei Filterung (z.B. nur 4-5 Sterne) dies kommunizieren.

Urheberrecht an Bewertungstexten

Bewertungstexte unterliegen dem Urheberrecht des Autors. Öffentliche Bewertungen dürfen mit Quellenangabe zitiert werden. Google Terms of Service erlauben API-Nutzung für Anzeige. Keine Änderung oder Verfälschung von Bewertungstexten. Kürzung mit "Mehr lesen" Option ist zulässig.

Persönlichkeitsrechte der Rezensenten

Autorennamen sind bei Google-Bewertungen öffentlich. Anzeige öffentlicher Namen ist rechtlich zulässig. Profilbilder dürfen übernommen werden (öffentlich verfügbar). Bei negativen Bewertungen über Dritte: Keine Verantwortung des Website-Betreibers für Inhalt (Haftungsprivileg).

Datenschutzerklärung anpassen

Erwähnung des Bewertungswidgets. Nennung des Widget-Anbieters. Zweck der Datenverarbeitung (Vertrauensbildung). Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Hinweis auf serverseitige Verarbeitung. Link zur Datenschutzerklärung des Widget-Anbieters.

Haftung für Bewertungsinhalte

Website-Betreiber haften nicht für Inhalte von Nutzerbewertungen. Bewertungen sind fremde Inhalte (§7 TMG). Bei Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte besteht Handlungspflicht. Melde-Mechanismus für problematische Bewertungen empfohlen.

Checkliste für rechtssichere Integration

  • [ ] DSGVO-konforme Proxy-Lösung verwendet
  • [ ] Nur offizielle API-Quellen (Google Places, etc.)
  • [ ] Quellenangabe sichtbar (Logo)
  • [ ] Verlinkung zum Original-Profil
  • [ ] Keine Manipulation von Bewertungen
  • [ ] Datenschutzerklärung aktualisiert
  • [ ] Transparenz bei Filterung
  • [ ] Authentische Autorenangaben

FAQ

Brauche ich einen Cookie-Banner? Nein, bei DSGVO-konformer Proxy-Lösung ohne direkte Google-Verbindung.

Hafte ich für negative Äußerungen in Bewertungen? Grundsätzlich nein. Bei Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte besteht Löschpflicht.

Darf ich nur positive Bewertungen zeigen? Ja, aber Filter sollten transparent sein. "Nur 4-5 Sterne" sollte erwähnt werden.

Muss ich Google um Erlaubnis fragen? Nein. Die Google Places API ist für diesen Verwendungszweck vorgesehen.

Was ist mit DSGVO-Auskunftspflichten? Website-Besucher haben keine Auskunftsansprüche, da keine personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden.

Rechtssichere Bewertungsintegration

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