Dürfen Betriebe um Google-Bewertungen bitten?

Ja – aktiv um eine Bewertung zu bitten ist ausdrücklich erlaubt und von Google gewünscht. Problematisch wird es erst, wenn die Bitte mit einem Anreiz verknüpft oder unzufriedene Kundschaft gezielt ausgeschlossen wird.

In 60 Sekunden erklärt

Googles Richtlinien für Unternehmensprofile verbieten nicht das Fragen, sondern zwei konkrete Praktiken: bezahlte oder incentivierte Bewertungen (Rabatt, Geschenk, Gewinnspiel-Teilnahme gegen Bewertung) und Review-Gating – eine vorgeschaltete Zufriedenheitsabfrage, die nur zufriedene Kundschaft zum öffentlichen Formular weiterleitet und unzufriedene abfängt. Ein neutraler, direkter Link oder QR-Code, der allen gleichermaßen ins Bewertungsformular führt, fällt unter keine dieser Kategorien.

Was ausdrücklich erlaubt ist

  • Mündlich nach dem Kauf oder der Dienstleistung um eine Bewertung bitten.
  • Einen Link oder QR-Code auf Rechnung, Beileger oder Aufsteller platzieren.
  • Per E-Mail oder in der Signatur um eine Bewertung bitten.
  • Alle Kundinnen und Kunden gleich behandeln, unabhängig vom vermuteten Zufriedenheitsgrad.

Was gegen die Richtlinien verstößt

  • Anreize jeder Art. Rabatt, Gutschein, Gewinnspielteilnahme oder Trinkgeld im Austausch für eine Bewertung – unabhängig davon, ob eine positive Bewertung explizit verlangt wird.
  • Review-Gating. Eine vorgeschaltete Frage ("Waren Sie zufrieden?") mit getrennten Wegen: Zufriedene zu Google, Unzufriedene zu einem internen Formular. Das verzerrt das öffentliche Bild und verstößt gegen Googles Richtlinien.
  • Bewertungen im eigenen Namen oder für Kolleg:innen verfassen. Das gilt unabhängig vom Anlass als gefälschte Bewertung.
  • Massenhafte Bewertungsanfragen an Personen ohne echten Kundenkontakt.

Warum die neutrale Variante die bessere ist

Über einen einzigen, neutralen Link laufen naturgemäß auch kritische Stimmen ein. Das ist kein Nachteil: Ein Profil mit ausschließlich Fünf-Sterne-Bewertungen wirkt für viele potenzielle Kundinnen und Kunden weniger glaubwürdig als eines mit einer realistischen Verteilung. Wer stattdessen negative Stimmen intern auffangen möchte, sollte das über einen offen kommunizierten Feedback-Kanal tun – nicht über eine vorgeschaltete Filterung des Bewertungsformulars.

Häufige Fragen

Darf ich Kundschaft eine Erinnerung schicken, wenn sie nicht sofort bewertet? Eine einzelne Erinnerung ist unproblematisch. Wiederholtes Nachfassen kann als Drängen wahrgenommen werden und schadet eher der Kundenbeziehung als der Bewertungszahl.

Ist ein Hinweisschild "Bewerten Sie uns" im Laden erlaubt? Ja, solange es keinen Anreiz nennt.

Darf ich um eine Bewertung bitten und gleichzeitig auf eine schnelle Reaktion bei Problemen hinweisen? Ja – ein Hinweis wie "Bei Problemen erreichen Sie uns direkt" neben der Bewertungsbitte ist zulässig, solange er nicht als Filter vor dem eigentlichen Formular geschaltet ist.

Kann Google incentivierte Bewertungen erkennen? Google geht aktiv gegen erkennbare Muster vor (z. B. viele Bewertungen mit identischem Wortlaut in kurzer Zeit) und kann betroffene Bewertungen löschen oder das Profil einschränken.

Neutral fragen, ohne Vorauswahl

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